
Hundesolidaritätskasse wird für die Zukunft neu aufgestellt
Die Hundesolidaritätskasse ist eine besondere Einrichtung unserer Kreisgruppe und eine wichtige Unterstützung für unsere Mitglieder. Damit dies auch künftig so bleiben kann, wurde die Satzung der Hundesolidaritätskasse überarbeitet und an die aktuellen Anforderungen angepasst.
Ziel ist es, die Hundesolidaritätskasse auch wirtschaftlich für die Zukunft stabiler aufzustellen und gleichzeitig die Voraussetzungen für die Teilnahme klarer zu fassen. So soll bereits bei der Anmeldung eindeutig feststehen, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind und berechtigte Schadensfälle auch künftig möglichst umfassend reguliert werden können.
Um die finanzielle Grundlage der Hundesolidaritätskasse wieder etwas breiter aufzustellen, wurde der Beitrag je Schütze ohne Hund auf 5 Euro angehoben.
Wer kann eine Jagd anmelden?
Künftig können nur Jagdausübungsberechtigte bzw. von ihnen beauftragte Jagdleiter eine Jagd bei der Hundesolidaritätskasse anmelden.
Voraussetzung ist, dass der Jagdausübungsberechtigte beziehungsweise der beauftragte Jagdleiter Mitglied der Kreisgruppe Mayen-Koblenz ist und sich das betreffende Jagdrevier im Landkreis Mayen-Koblenz oder im Bereich der Stadt Koblenz befindet.
Eine Jagd gilt erst dann als angemeldet, wenn die Bestätigung per E-Mail vorliegt. Dies ist insbesondere vor Beginn einer Jagd zu beachten.
Keine Teilnahme für offiziell werbende Hundemeuten
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft offiziell werbende Hundemeuten. Diese können nicht an der Hundesolidaritätskasse teilnehmen.
Bisher waren kommerziell tätige Hundemeuten von der Teilnahme ausgeschlossen. In der Praxis ließ sich jedoch nicht immer eindeutig feststellen, ob eine Meute als kommerziell einzustufen ist. Die neue Regelung knüpft deshalb an ein klar erkennbares und überprüfbares Merkmal an: Hundemeuten, die öffentlich für ihre Tätigkeit werben oder diese entsprechend anbieten, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Für den Einsatz einer solchen Hundemeute sollte daher im Bedarfsfall eine separate Tagesversicherung abgeschlossen werden.
Übergangsweise neue Ansprechpartner
Im Zusammenhang mit der letzten Jahreshauptversammlung ist die Bestellung der Verantwortlichen für die Hundesolidaritätskasse noch nicht erfolgt. Bis dies nachgeholt werden kann, wird die Hundesolidaritätskasse kommissarisch von Nicole Steffgen-Mannheim und Judith Schönau geführt.
Beide können bei der Anmeldung von Jagden unmittelbar prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Fragen zur Hundesolidaritätskasse sind sie unter
erreichbar.
Herzlichen Dank für das bisherige Engagement
An dieser Stelle möchten wir uns ausdrücklich bei Frank Liebchen, der die Hundesolidaritätskasse viele Jahre als Beauftragter betreut hat, und bei seiner Stellvertreterin Carola Weber für ihren engagierten Einsatz bedanken.
Unser Dank gilt ebenso den Mitgliedern des Vertrauensleuteausschusses, die die Arbeit der Hundesolidaritätskasse über viele Jahre unterstützt und mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dazu beigetragen haben, dass die Solikasse eine besondere und wertvolle Einrichtung unserer Kreisgruppe ist.
Die Hundesolidaritätskasse ist und bleibt eine Gemeinschaftsleistung unserer Kreisgruppe. Mit den jetzt vorgenommenen Anpassungen wollen wir sie bestmöglich für die Zukunft aufstellen.