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Fachbereich Kitzrettung

Anmeldung zur Rettung von Wildtieren

Kitzrettung: Flächen rechtzeitig anmelden

Damit bei der Mahd keine Wildtiere zu Schaden kommen, ist grundsätzlich der Landwirt dafür verantwortlich, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Jägerinnen und Jäger der Kreisgruppe Mayen-Koblenz unterstützen die Landwirte dabei gerne – insbesondere mit Helfern und moderner Technik.

Bewährte Vergrämungs- und Schutzmaßnahmen sollten weiterhin eingesetzt werden. Die Suche mit einer Drohne ist dabei eine ergänzende Maßnahme und ersetzt die herkömmlichen Methoden nicht.

Kitzrettung
Kitzrettung

So funktioniert die Drohnenrettung

Der zuständige Jagdausübungsberechtigte – in der Regel der Jagdpächter, bei Bedarf sein Vertreter – kann die Flächen über unser digitales Anmeldesystem für einen Drohneneinsatz anmelden.

Nach der Anmeldung erhalten Sie einen geschützten Zugang zu unserer Flugvorbereitungssoftware UAV-Editor. Mithilfe einer Videoanleitung können Sie Ihre Flächen dort schnell und unkompliziert mit allen erforderlichen Angaben erfassen.

Auch der Import vorhandener Geodaten über Shapefiles (SHP) ist möglich.

Die einmalig angelegten Flächen werden digital gespeichert und können in den Folgejahren wieder verwendet werden. Für eine erneute Anmeldung genügt dann die rechtzeitige Mitteilung des jeweiligen Feldnamens und die Abstimmung des Einsatztermins mit unseren Drohnenbeauftragten.

Bereits in den Vorjahren angemeldete Flächen müssen nicht erneut eingezeichnet werden. Bitte stimmen Sie den Einsatz lediglich rechtzeitig mit unseren Drohnenbeauftragten ab. Die Terminabstimmung kann gerne per E-Mail erfolgen:

drohne@ljv-myk.de

Was muss der Jagdausübungsberechtigte stellen?

Für jeden Drohneneinsatz sind durch den Jagdausübungsberechtigten mindestens zwei Helfer bereitzustellen. Außerdem müssen die für die Bergung und Sicherung der Tiere erforderlichen Materialien, zum Beispiel Kisten und geeignete Behältnisse, vorhanden sein.

Aufwandspauschale für den Drohneneinsatz

Für den Einsatz erhält der eingesetzte Drohnenpilot eine Aufwandspauschale von 30,00 Euro.

Die Pauschale ist unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes vom Jagdausübungsberechtigten bzw. von seinem anfordernden Vertreter zu zahlen.

Wichtig

Die Anmeldung von Flächen für die Drohnenrettung muss zwingend durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgen, nicht durch den Landwirt.

Eine rechtzeitige digitale Anmeldung erleichtert die Einsatzplanung erheblich und hilft dabei, die verfügbaren Drohnenteams gezielt einzusetzen.