Fachbereich Jagdhunde
Hundesolidaritätskasse

Jagdhunde leisten bei Gesellschaftsjagden und Nachsuchen unverzichtbare Arbeit – und sind dabei besonderen Risiken ausgesetzt. Vor allem bei Drück- und Stöberjagden auf Schalenwild suchen und verfolgen sie Wild oft weit außerhalb des direkten Einwirkungsbereichs ihres Führers. Verletzungen oder im schlimmsten Fall der Verlust des Hundes können dabei leider nicht ausgeschlossen werden.
Mit der Hundesolidaritätskasse unterstützt die Kreisgruppe Mayen-Koblenz Hundeführer, deren Hund während einer Gesellschaftsjagd inkl. Nachsuche verletzt wird oder zu Tode kommt. Gleichzeitig soll damit die besondere Leistung und das Engagement der Hundeführer gewürdigt und das finanzielle Risiko auf mehrere Schultern verteilt werden.
Wichtig:
Jagden anmelden können nur Jagdausübungsberechtigte bzw. von ihnen beauftragte Jagdleiter.
Diese müssen Mitglied der Kreisgruppe sein und das Revier muss im Kreis Mayen-Koblenz bzw. der Stadt Koblenz liegen.
Offizielle Hundemeuten können nicht bei der Hundesolidaritätskasse angemeldet werden. Bitte schließen Sie hierfür eine separate Tagesversicherung ab!
Jagden müssen spätestens einen Tag vorher bei der Hundesolidaritätskasse angemeldet werde. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn sie durch den Beauftragten der Hundesolidaritätskasse bestätigt wurde.
Bankverbindung der Hundesolikasse:
Kontoinhaber: Kreisgruppe Mayen-Koblenz
IBAN: DE84 5776 1591 0637 8442 03
BIC: GENODED1BNA
Bank: Voba RheinAhrEifel
Verwendungszweck: Hundesolidaritätskasse – Revier – Datum der Jagd
Zu zahlenden Betrag von 5,00 € / Schütze ohne Hund, mindestens jedoch 50,00 € / Jagd.